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AGB / Datenschutz

Last update: Sunday 19.11.2023

1. Einführung Herzlich Willkommen auf der Webseite des Expo Türkiyem Festivals! Bevor Sie Tickets erwerben und das Festival besuchen, bitten wir Sie, die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sorgfältig zu lesen. Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Veranstalter des Expo Türkiyem Festivals und den Besuchern des Festivals. Durch den Kauf einer Eintrittskarte oder die Teilnahme an einer Veranstaltung auf dem Expo Türkiyem Festival erkennen Sie diese AGB ausdrücklich an. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, falls Sie weitere Fragen haben. Wir wünschen Ihnen viel Freude und ein unvergessliches Erlebnis auf dem Expo Türkiyem Festival! 2. Geltungsbereich Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Veranstalter des Expo Türkiyem Festivals und den Besuchern des Festivals. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder der Teilnahme an einer Veranstaltung auf dem Expo Türkiyem Festival erkennen die Besucher diese AGB ausdrücklich an. 3. Eintrittskarten Eintrittskarten für das Expo Türkiyem Festival sind im Voraus online oder an der Tageskasse erhältlich. Die Eintrittskarten berechtigen zum Besuch aller Veranstaltungen auf dem Festivalgelände. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Eintrittspreise und den Zugang zu bestimmten Veranstaltungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. 4. Haftung Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die den Besuchern auf dem Festivalgelände durch Dritte oder durch höhere Gewalt entstehen. Die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen auf dem Festivalgelände erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Verletzungen, die den Besuchern während des Festivals widerfahren. 5. Datenschutz Der Veranstalter verpflichtet sich, die persönlichen Daten der Besucher des Expo Türkiyem Festivals vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Zwecke der Veranstaltung zu verwenden. 6. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. 7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Expo Türkiyem Festival ist Dortmund. 8. Eingebettete Inhalte Seiten auf dieser Website können eingebettete Inhalte enthalten, wie z. B. YouTube-Videos. Eingebettete Inhalte von anderen Websites verhalten sich genau so, als ob Sie die andere Website besuchen würden. Diese Websites können Daten über Sie sammeln, Cookies verwenden, zusätzliche Verfolgungen durch Dritte einbetten und Ihre Interaktion mit diesem eingebetteten Inhalt überwachen, einschließlich der Verfolgung Ihrer Interaktion mit dem eingebetteten Inhalt, wenn Sie ein Konto haben und auf dieser Website angemeldet sind. Nachstehend finden Sie eine Liste der von uns genutzten Dienste: Facebook Das Facebook-Seiten-Plugin wird verwendet, um unsere Facebook-Timeline auf unserer Website anzuzeigen. Facebook hat seine eigenen Cookie- und Datenschutzrichtlinien, über die wir keine Kontrolle haben. Es werden keine Cookies von Facebook installiert und Ihre IP-Adresse wird erst dann an einen Facebook-Server gesendet, wenn Sie dem zustimmen. Die Datenschutzrichtlinien von Facebook finden Sie hier: Facebook-Datenschutzrichtlinie . Twitter Wir verwenden die Twitter-API, um unsere Tweets auf unserer Website anzuzeigen. Twitter hat seine eigenen Cookie- und Datenschutzrichtlinien, über die wir keine Kontrolle haben. Ihre IP-Adresse wird erst dann an einen Twitter-Server gesendet, wenn Sie dem zustimmen. Die Datenschutzrichtlinien finden Sie hier: Twitter-Datenschutzrichtlinie . Youtube Wir verwenden auf unserer Website eingebettete YouTube-Videos. YouTube hat seine eigenen Cookie- und Datenschutzrichtlinien, über die wir keine Kontrolle haben. Es werden keine Cookies von YouTube installiert und Ihre IP-Adresse wird erst dann an einen YouTube-Server gesendet, wenn Sie dem zustimmen. Die Datenschutzrichtlinien finden Sie hier: YouTube-Datenschutzrichtlinie. 9. Cookies Diese Website verwendet Cookies – kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden, um die Website für den Benutzer angenehmer zu gestalten. Im Allgemeinen werden Cookies verwendet, um Benutzereinstellungen zu speichern, Informationen für Dinge wie Warenkörbe zu speichern und anonymisierte Tracking-Daten für Anwendungen von Drittanbietern wie Google Analytics bereitzustellen. Cookies sind im Allgemeinen dazu da, Ihr Surferlebnis zu verbessern. Sie können es jedoch vorziehen, Cookies auf dieser und auf anderen Websites zu deaktivieren. Der effektivste Weg, dies zu tun, ist die Deaktivierung von Cookies in Ihrem Browser. Wir empfehlen Ihnen, den Hilfebereich Ihres Browsers zu konsultieren. Notwendige Cookies (alle Besucher der Website) cfduid: Wird für unser CDN CloudFlare verwendet, um einzelne Clients hinter einer gemeinsamen IP-Adresse zu identifizieren und Sicherheitseinstellungen auf einer Client-Basis anzuwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier: CloudFlare Datenschutzrichtlinie. PHPSESSID: Zur Identifizierung Ihrer einzigartigen Sitzung auf der Website. Notwendige Cookies (zusätzlich für eingeloggte Kunden) wp-auth: Wird von WordPress verwendet, um eingeloggte Besucher zu authentifizieren, das Passwort zu überprüfen und den Benutzer zu verifizieren. wordpress_logged_in_{hash}: Wird von WordPress für die Authentifizierung angemeldeter Besucher, die Passwortauthentifizierung und die Benutzerverifizierung verwendet. wordpress_test_cookie Wird von WordPress verwendet, um sicherzustellen, dass Cookies korrekt funktionieren. wp-settings-[UID]: WordPress setzt ein paar wp-settings-[UID]-Cookies. Die Zahl am Ende ist Ihre individuelle Benutzer-ID aus der Benutzerdatenbank-Tabelle. Dies wird verwendet, um Ihre Ansicht der Verwaltungsoberfläche und möglicherweise auch die Hauptschnittstelle der Website anzupassen. wp-settings-[UID]:WordPress setzt auch ein paar wp-settings-{time}-[UID]-Cookies. Die Zahl am Ende ist Ihre individuelle Benutzer-ID aus der Benutzerdatenbank-Tabelle. Dies wird verwendet, um Ihre Ansicht der Verwaltungsoberfläche und möglicherweise auch die Hauptschnittstelle der Website anzupassen. 10. Wer hat Zugriff auf Ihre Daten? Wenn Sie kein registrierter Kunde auf unserer Website sind, können wir keine persönlichen Daten über Sie speichern oder einsehen. Wenn Sie ein Kunde mit einem registrierten Konto sind, können Ihre persönlichen Daten von folgenden Personen eingesehen werden: Unsere Systemadministratoren. Unsere Supportmitarbeiter, wenn sie (um Support zu leisten) Informationen über die Kundenkonten und den Zugang erhalten müssen. 11. Zugriff von Dritten auf Ihre Daten Wir geben Ihre Daten nicht in einer Weise an Dritte weiter, die Ihre persönlichen Informationen wie E-Mail, Name usw. preisgibt. Die einzigen Ausnahmen von dieser Regel sind Partner, mit denen wir in begrenztem Umfang Daten austauschen müssen, um die Dienstleistungen zu erbringen, die Sie von uns erwarten. 12. Wie lange wir Ihre Daten aufbewahrenr Wenn Sie ein Support-Ticket oder einen Kommentar einreichen, werden die Metadaten so lange gespeichert, bis (falls) Sie uns auffordern, sie zu entfernen. Wir verwenden diese Daten, damit wir Sie erkennen und Ihre Kommentare automatisch freigeben können, anstatt sie zur Moderation zurückzuhalten. Wenn Sie sich auf unserer Website registrieren, speichern wir auch die persönlichen Informationen, die Sie in Ihrem Benutzerprofil angeben. Sie können Ihre persönlichen Daten jederzeit einsehen, bearbeiten oder löschen (mit Ausnahme der Änderung Ihres Benutzernamens). Auch die Administratoren der Website können diese Informationen einsehen und bearbeiten. 13. Sicherheitsmaßnahmen Wir verwenden auf unserer gesamten Website das SSL/HTTPS-Protokoll. Dies verschlüsselt die Kommunikation zwischen unseren Nutzern und den Servern, so dass persönlich identifizierbare Informationen nicht von Dritten unbefugt erfasst/geklaut werden können. Im Falle eines Datenschutzverstoßes werden die Systemadministratoren sofort alle erforderlichen Schritte unternehmen, um die Systemintegrität zu gewährleisten, die betroffenen Nutzer kontaktieren und gegebenenfalls versuchen, die Passwörter zurückzusetzen. 14. Your Data Rights Allgemeine Rechte Wenn Sie ein registriertes Konto auf dieser Website haben oder Kommentare hinterlassen haben, können Sie eine exportierte Datei der von uns gespeicherten personenbezogenen Daten anfordern, einschließlich aller zusätzlichen Daten, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben. Sie können auch verlangen, dass wir alle von uns gespeicherten personenbezogenen Daten löschen. Davon ausgenommen sind Daten, die wir aus verwaltungstechnischen, rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen aufbewahren müssen. Kurz gesagt, wir können keine Daten löschen, die für Sie als aktiven Kunden unerlässlich sind (d. h. grundlegende Kontoinformationen wie eine E-Mail-Adresse). Wenn Sie wünschen, dass alle Ihre Daten gelöscht werden, können wir Ihnen keinen Support oder andere produktbezogene Dienstleistungen mehr anbieten. GDPR-Rechte Ihre Privatsphäre ist für uns von entscheidender Bedeutung. Mit der GDPR wollen wir den GDPR-Standard unterstützen. AncoraThemes erlaubt Bewohnern der Europäischen Union die Nutzung seiner Dienste. Daher ist es die Absicht von AncoraThemes, die Europäische Datenschutzverordnung einzuhalten. Für weitere Details sehen Sie bitte hier: EU GDPR Informationsportal. 11. Freigabe Ihrer Daten zu rechtlichen Zwecken Gelegentlich kann es für AncoraThemes aus rechtlichen Gründen notwendig oder wünschenswert sein, Ihre Daten als Antwort auf eine Anfrage einer Regierungsbehörde oder eines privaten Prozessführers weiterzugeben. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir Ihre Daten an Dritte weitergeben dürfen, wenn wir in gutem Glauben davon ausgehen, dass dies für die Zwecke einer Zivilklage, einer strafrechtlichen Untersuchung oder einer anderen rechtlichen Angelegenheit wünschenswert ist. Falls wir eine Vorladung erhalten, die Ihre Privatsphäre betrifft, können wir Sie benachrichtigen, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, einen Antrag auf Aufhebung der Vorladung zu stellen, oder wir können selbst versuchen, die Vorladung aufzuheben, sind aber zu beidem nicht verpflichtet. Wir können Sie auch proaktiv melden und Ihre Informationen an Dritte weitergeben, wenn wir glauben, dass dies aus rechtlichen Gründen sinnvoll ist, z. B. wenn wir glauben, dass Sie betrügerische Aktivitäten begangen haben. Sie stellen uns von jeglichem Schaden frei, der sich aus der Weitergabe Ihrer Daten an Strafverfolgungsbehörden oder private Prozessparteien ergibt oder damit zusammenhängt. Eine Weitergabe personenbezogener Daten zu rechtlichen Zwecken erfolgt nur in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Landes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Teilnahmebedingungen
Inhaberin von Expo Türkiyem ist die Fr.Jasmin Sahin.  Der Expoturkiyem wird veranstaltet von Digi Consult GmbH Mit dem sitz in Kohlenweg 1 ,44147 Dortmund ,Deutschland. Wenn ein Aussteller bei der Veranstaltung teilnehmen möchte, bucht er bei diesem Veranstalter einen Stand oder eine Ausstellungsfläche im zuvor vereinbarten Umfang. Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen sind von allen Ausstellern verbindlich zu vereinbaren und einzuhalten. Alle Informationen der aussteller vereinbarungen sind auf dem Rechnung Geschrieben. Art und Umfang der vermieteten Fläche ergeben sich aus dem Ausstellervertrag. Der Veranstalter kann bis zum Beginn der Veranstaltung den Aufbau der Veranstaltung, die Platzierung und Nummerierung der vermieteten Flächen und stände vor Ort jederzeit ändern. Eine Änderung kann sich daher insbesondere aus organisatorischen oder technischen Gegebenheiten oder behördlichen Auflagen ergeben. Der Beginn des Ende der Veranstaltung sowie die täglichen Anfangs- und Endzeiten der Veranstaltung können sich ändern. Änderungen von weniger als 3 Stunden pro Tag oder weniger als 20 % der geplanten Veranstaltungstage führen weder zu einer Reduzierung noch zu einer Erhöhung der zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller vereinbarten Entgelte. Sie berechtigen auch nicht zu einer Kündigung oder Teilkündigung des Vertrags. Durch das Vertragsverhältnis wird zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller kein Gesellschaftsverhältnis begründet. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für einen wirtschaftlichen Erfolg des Ausstellers oder das Erreichen wirtschaftlicher Ziele. Folgende Leistungen müssen aus Sicherheitsgründen über den Veranstalter bestellt und abgewickelt werden: Lieferung und Installation von Strom und Wasser. Die dafür separat in Rechnung gestellten Kosten sind der zum Vertragsschluss gültigen Preisliste des Veranstalters zu entnehmen. Soweit der Aussteller Sonderwünsche in Bezug auf Strom und Wasser hat, so ist dies rechtzeitig, in der Regel mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, mitzuteilen. Es kann zu kurzfristigen Stromausfällen und Unterbrechungen der Wasserversorgung kommen. Eine unterbrechungsfreie Versorgung mit Strom und Wasser ist nicht geschuldet und kann nicht gewährleistet werden. Soweit der Aussteller auf eine unterbrechungsfreie Versorgung angewiesen ist, so hat er dafür selber Sorge zu tragen. Der Aussteller verpflichtet sich, zu allen Öffnungszeiten der Veranstaltung den von ihm gemieteten Stand bzw. die von ihm gemietete Fläche besetzt zu halten und zu betreiben. Ein vorzeitiger Abbau oder eine vorzeitige Schließung vor Abschluss der Veranstaltung ist untersagt. Für jeden Fall einer nicht rechtzeitigen Öffnung oder vorzeitigen Schließung gilt eine Vertragsstrafe i.H.v. 100,00 € als vereinbart. Der Veranstalter ist berechtigt aber nicht verpflichtet, den vom Aussteller gemieteten Stand bzw. die vom Aussteller angemietete Fläche im Falle einer dreimaligen verspäteten Öffnung bzw. vorzeitigen Schließung oder im Falle des Nichtbetreibens der Standes oder der Fläche für einen ganzen Veranstaltungstag an anderer Aussteller zu vermieten. Der Aussteller hat im Falle eines schuldhaft verspäteten Öffnens, Schließens oder Nichtbetreibens des Standes oder der Fläche keinen Anspruch auf Rückerstattung der vereinbarten Gebühr, wie sie sich aus dem Ausstellervertrag ergibt. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten. Das Einführen sowie der Genuss von alkoholhaltigen Getränken ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und für die gesamte Dauer der Veranstaltung strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen durch den Aussteller oder von ihm beschäftigter oder für ihn tätiger Personen wird durch den Veranstalter eine Abmahnung ausgesprochen. Bei einer weiteren Zuwiderhandlung nach erfolgter Abmahnung hat der Veranstalter das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen und den Aussteller sowie dessen Personal vom Festivalgelände zu verweisen. Der Aussteller hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf (teilweise) Erstattung der vereinbarten Gebühr. Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Stand dauerhaft sauber zu halten. Müll ist durch den Aussteller zur entsprechend gekennzeichneten Sammelstelle zu bringen. Ein Verstoß des Ausstellers gegen die Verpflichtung, seinen Stand sauber zu halten, berechtigt den Veranstalter, den Stand reinigen zu lassen. Daraus resultierende Kosten werden dem Aussteller separat in Rechnung gestellt. Außerhalb des Standes dürfen Werbematerialien, wie z.B. Flyer auf dem Veranstaltungsgelände nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Veranstalters und an den dafür vorgesehenen Stellen angebracht oder verteilt werden. Der Verkauf sowie die Promotion von vertraglich nicht vereinbarten Artikeln oder Plagiaten ist strengstens untersagt. Insbesondere ist jeglicher Vertrieb, Bewerbung oder Verkauf von Fleisch- und Wurstwaren untersagt. Dies gilt auch, wenn dies mit dem Veranstalter oder Mitarbeitern des Veranstalters abgesprochen sein sollte Bei Zuwiderhandlungen durch den Aussteller oder von ihm beschäftigter oder für ihn tätiger Personen wird durch den Veranstalter eine Abmahnung ausgesprochen. Bei einer weiteren Zuwiderhandlung nach erfolgter Abmahnung hat der Veranstalter das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen und den Aussteller sowie dessen Personal vom Festivalgelände zu verweisen. Der Aussteller hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf (teilweise) Erstattung der vereinbarten Gebühr. Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist die vom Aussteller zu zahlende Gebühr bei Vertragsschluss sofort und in voller Höhe fällig. Leistet der Aussteller die vereinbarte Gebühr nicht in voller Höhe sofort oder entsprechend der vertraglich vereinbarten Zahlungsfristen, so ist der Veranstalter zur Kündigung des Vertrags berechtigt. In diesem Fall gilt ein Betrag i.H.v. 20 % des vereinbarten Entgelts als Entschädigung für Aufwendungen des Veranstalters und wird nicht an den Aussteller erstattet. Der Aussteller das Recht, bis fünf Monate vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung innerhalb von zwei Wochen nach Unterzeichnung des Vertrags vom Vertrag zurückzutreten und bereits geleistete Zahlungen zurückzuverlangen. Erfolgt der Vertragsschluss später als fünf Monate vor Veranstaltungsbeginn, so steht dem Aussteller kein vertragliches Rücktrittsrecht zu. Erfolgt ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Kündigung durch den Aussteller oder aufgrund schuldhaften Verhaltens des Ausstellers, so hat der Veranstalter für den Zeitraum von fünf bis drei Monaten vor Veranstaltungsbeginn einen Anspruch auf 30 % der vereinbarten Gebühr. Erfolgt ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Kündigung durch den Aussteller oder aufgrund schuldhaften Verhaltens des Ausstellers später als drei Monate und bis einen Monat vor Veranstaltungsbeginn, so hat der Veranstalter einen Anspruch auf 50 % der vereinbarten Gebühr. Erfolgt ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Kündigung durch den Aussteller oder aufgrund schuldhaften Verhaltens des Ausstellers später als einen Monat vor Veranstaltungsbeginn, so schuldet der Aussteller die vereinbarte Gebühr in voller Höhe. Die Geltendmachung weitergehenden Schadenersatzes bleibt für den Veranstalter vorbehalten. Dem Aussteller bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die dem Veranstalter zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die vorbezeichnete Pauschale. Der Aussteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, welche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Aussteller stellt sicher, dass sein Stand oder seine Fläche nur durch qualifiziertes Personal betrieben werden. Der Ausstellers ist dazu verpflichtet, für von ihm eingebrachte Waren, Gegenstände und Personen eine Versicherung abzuschließen und auf Verlangen nachzuweisen. Der Aussteller und die von ihm beauftragten Personen sind verpflichtet, gut sichtbare Namensschilder und einheitliche Bekleidung zu tragen, welche sie als Standpersonal erkennbar machen. Der Aussteller ist dazu verpflichtet, die Gestaltung seines Stands oder seiner Fläche sowie Art und Umfang einer etwaigen Präsentation von Waren und Dienstleistungen mit dem Veranstalter abzustimmen. Insbesondere dürfen weder am Zelt noch am Gestell Gegenstände, wie z.B. Flyer, Reklame etc. angebracht, angeklebt, angeheftet, genäht, gemalt o.ä. werden. Bei Zuwiderhandlungen durch den Aussteller oder von ihm beschäftigter oder für ihn tätiger Personen wird durch den Veranstalter eine Abmahnung ausgesprochen. Bei einer weiteren Zuwiderhandlung nach erfolgter Abmahnung hat der Veranstalter das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen und den Aussteller sowie dessen Personal vom Festivalgelände zu verweisen. Der Aussteller hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf (teilweise) Erstattung der vereinbarten Gebühr. Der Aussteller ist dazu verpflichtet, das Mietobjekt schonend und pfleglich zu behandeln. Im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache hat der Aussteller jede Rücksichtnahme zu üben. Er ist weiter dazu verpflichtet, durch den Mietgebrauch entstandene Schäden, insbesondere Beschädigungen durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen, sein Personal oder seine Gäste, auf eigene Kosten zu beheben. Das Mietobjekt ist im besenreinen Zustand und aufgeräumt zurückzugeben. Der Aussteller hat selbst eingebrachte Einrichtungen, z.B. Dekorationen, Banner, zusätzliche Beleuchtungen u.ä. zum Ende der Veranstaltung zu entfernen. Der Veranstalter und der Aussteller verpflichten sich, nach besten Kräften zu einem Gelingen der Veranstaltung beizutragen und mehr als zwingend erforderliche Störungen von Gästen oder anderen Ausstellern zu unterlassen. Dem Aussteller ist bekannt, dass die öffentliche Aufführung urheberrechtlich geschützter Werke ohne entsprechende Genehmigung des Urhebers gesetzlich verboten ist. Verstößt der Aussteller gegen dieses gesetzliche Verbot, so hat er für alle Schäden, die ihm, dem Veranstalter oder Dritten hierdurch entstehen, einzustehen und diese zu ersetzen. Er ist dazu verpflichtet, für die Aufführung urheberrechtlich geschützter Werke die Veranstaltung bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte mit Sitz in Berlin (GEMA) anzumelden und eine entsprechende Genehmigung dort einzuholen. Hierdurch entstehende Kosten gehen zulasten des Ausstellers. Ein entsprechender Nachweis ist auf Verlangen gegenüber dem Veranstalter zu erbringen. Wenn ein entsprechender Nachweis nicht erbracht werden kann, so ist der Veranstalter berechtigt, das Abspielen von Musik, Filmen etc. zu untersagen. Eine verschuldensunabhängige Haftung des Veranstalters wegen Mängeln der Mietsache und der Veranstaltung, welche bei Abschluss des Vertrags vorhanden waren, wird ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss greift nicht ein, soweit die Mangelfreiheit des Mietobjekts oder eine bestimmte Eigenschaft besonders zugesichert oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Werden durch einen später entstehenden Mängel Leben, Körper oder Gesundheit des Ausstellers oder der Gäste/Besucher verletzt oder werden die vom Aussteller eingebrachten Sachen beschädigt, so haftet der Veranstalter nur, wenn ihm, seinen Angestellten oder von ihm beauftragten Dritten Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann oder wenn er sich mit der Beseitigung des Mangels in Verzug befunden hat. Es besteht keine Überwachungspflicht des Veranstalters. Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl. Schadensersatzansprüche des Ausstellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet deshalb insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Ausstellers. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Besonderheiten im Rahmen des Vermietungszwecks, die nicht im Vertrag erwähnt sind, sind ausgeschlossen; eine Haftung des Veranstalters besteht nicht. Besonderheiten sind unter anderem solche, für die eine bestimmte Erlaubnis von Dritten (z.B. Behörden) erforderlich sind, oder bei denen gefährdende Stoffe (z.B. Feuer, Gas, Chemikalien, Wasser, Elektrizität) oder Tiere verwendet werden, oder, für welche die vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten, Zelte oder Flächen nicht geeignet sind. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und sonstiger Erfüllungsgehilfen (einschließlich Personen, die der Veranstalter auf Weisung des Ausstellers beauftragt hat), nicht aber für die persönliche Haftung gesetzlicher Vertreter und leitender Angestellter. Soweit dem Aussteller gegen den Veranstalter Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese in zwölf Monaten ab Vornahme der Leistung. Bei Vorsatz und Arglist gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Der Veranstalter erhebt personenbezogene Daten, welche für die Erfüllung und Durchführung des Vertrags erforderlich sind. Diese Daten werden vom Veranstalter elektronisch gespeichert, verarbeitet und – soweit es für den Vertragszweck erforderlich ist – an Dritte, z.B. Leistungsträger oder Behörden übermittelt. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Teilnahmebedingungen ganz oder in Teilen zu ändern. Die Änderungen werden mit Veröffentlichung der Teilnahmebedingungen auf der Homepage des Veranstalters wirksam. Sie sind dem Aussteller schriftlich an die im Vertrag angegebene Firmenadresse oder per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse zu übermitteln. Der Aussteller trägt Sorge dafür, dass er unter der von ihm angegebenen Adresse und E-Mail-Adresse dauerhaft erreichbar ist. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den Teilnahmebedingungen ist Dortmund. Soweit rechtlich zulässig, ist der Veranstalter dazu berechtigt, den Aussteller auch an anderen zulässigen Gerichten zu verklagen. Auf die Vertragsbeziehung findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Verträge werden nur unter der ausdrücklichen Bedingung geschlossen, dass diese Teilnahmebedingungen Vertragsgegenstand werden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsgegenstand, wenn diese vom Veranstalter ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Sinn und Zweck im wirtschaftlichen Bereich weitgehend erreicht wird. Änderungen des Vertrags können um Einverständnis mit dem Veranstalter wirksam werden. Weitergehende oder abweichende Absprachen wurden nicht getroffen. Der Teilnehmer bekommt eine Rechnung, dies gilt als vertrag. Der Aussteller gewährleistet, dass ein verantwortlicher Ansprechpartner dauerhaft, insbesondere während der Dauer der Veranstaltung unter den angegebenen Kontaktdaten erreichbar ist.